Police FONDIARIA - SAI, VERTRAGSCHLIESSENDE PARTEI VILLE IN ITALIA S.R.L

Ville in Italia s.r.l bietet die Möglichkeit, eine Police für den Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von Euro 5.000,00 pro Kopf für den Zeitraum des Aufenthalts abzuschließen, bei einem Gesamtbetrag von maximal Euro 15.000,00 pro Aufenthaltszeitraum und bei einem Freibetrag von Euro 150,00 pro Person innerhalb der oben genannten Höchstbeträge und bei Urlaubsrücktritt wegen folgender Ursachen:
  1. Unerwartete Krankheit, bei einer Krankheitsprognose von mindestens fünf Tagen und/oder Unfall (dafür muss die Verhinderung der Reise wegen klinischer Ursachen dokumentiert werden) oder Tod:
    1. des Versicherten (in der Reservierung angegebener Name);
    2. des Ehepartners, Sohn/Tochter, Geschwister, Elternteil oder Schwager/Schwägerin;
    3. die Mitreisenden haben, sofern diese sich zusammen und gleichzeitig mit dem Versicherten für die Reise angemeldet haben, die Möglichkeit, die Rückzahlung für den Urlaubsrücktritt zu verlangen, auch wenn sie nicht direkt von den in der Police beschriebenen Ursachen betroffen sind; dies jedoch innerhalb des oben aufgeführten Höchstbetrags.
Kosten der Police: Der Preis für den Versicherungsschutz beläuft sich auf 3,5% des Gesamtpreises des Aufenthalts und muss im Augenblick der Bestätigung der Urlaubsreservierung abgeschlossen und beglichen werden, oder spätestens vor der Anzahlung.
Die Garantie gilt nicht:
  1. wenn der Versicherte der Ville in Italia s.r.l nicht den Rücktritt vom reservierten Urlaub binnen 10 (zehn) Tagen ab Eintreten des Rücktrittsgrunds schriftlich mit Einschreiben, Telegramm, Telex, Fax oder E-Mail mitgeteilt hat;
  2. wenn der Rücktritt durch folgende Gründe verursacht wurde:
    1. Unfall, Krankheit oder Tod von Personen von über 80 Jahren;
    2. Unfall, Krankheit oder Tod vor dem Datum auf der Bescheinigung der provisorischen Reservierung;
    3. Schwangerschaft oder daraus folgende Krankheiten über den sechsten Monat hinaus; Geisteskrankheiten oder Krankheiten des zentralen Nervensystems;
    4. Missbrauch von Alkohol oder Psychopharmaka oder nicht therapeutischer Einsatz von Rauschgift oder Psychomimetika; verbrecherische Handlungen des Versicherten; Teilnahme an Wettrennen, Wettbewerben und entsprechenden Tests unter Einsatz von motorbetriebenen Fahrzeugen und Booten, sofern es sich nicht um Gleichmäßigkeitsrennen handelt.
Sonderkonditionen
  1. Die Garantie beginnt ab Datum auf der provisorischen Reservierungsbescheinigung nach Einzahlung der Anzahlung und des Saldo des Versicherungsschutzes und dauert bis zum Datum des Urlaubsbeginns;
  2. Die Strafzahlung auf den Anteil des Urlaubs wird entsprechend den folgenden Prozentsätzen proportional zum Datum des Reiserücktritts zurückgezahlt:
    • 30% der gesamten Mietgebühr bei Eintreffen der Stornierung 40 Tage (oder mehr) vor Beginn der Mietzeit;
    • 50% bei Eintreffen der Stornierung zwischen 39 und 30 Tagen vor Beginn der Mietzeit;
    • 100% bei Eintreffen der Stornierung während der letzten 29 Tage vor Beginn der Mietzeit;
  3. Bei Reiserücktritt auf Grund von Krankheit hat die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, durch beauftragte Ärzte Kontrolluntersuchungen durchführen zu lassen.
Verpflichtungen des Versicherten Bei Annullierung der Reise und des reservierten Aufenthalts muss der Versicherte der Ville in Italia s.r.l schriftlich per Einschreiben, Fax, Telegramm oder E-Mail die Ursache für den Rücktritt binnen 10 Tagen ab Eintreten der Ursache mitteilen.
Der Versicherte, oder ein Bevollmächtigter, muss folgende Original-Dokumentation vorlegen:
  • ärztliches Attest mit Datum des Unfalls oder des Auftretens der Krankheit, Diagnose oder Prognose;
  • bei Einlieferung ins Krankenhaus den Krankenbericht;
  • im Todesfall den Totenschein;
  • Dokumentation für die Anmeldung für den Aufenthalt oder analoge Unterlagen.
Ausschließungen Von der Versicherung ausgeschlossen sind durch Krieg verursachte Ereignisse oder Folgen, Aufstände, Erdbeben oder Naturkatastrophen im Allgemeinen sowie Atomkerntransmutationen, durch künstliche Teilchenbeschleunigung verursachte Strahlungen oder verbrecherische Handlungen des Versicherten.
Wirksamkeit der Garantie Der Versicherungsschutz ist für jeden direkt Versicherten vor Beginn des Aufenthalts in der von Ville in Italia s.r.l im voraus angegebenen Residenz wirksam.
Für alle nicht anderweitig an dieser Stelle geregelten Situationen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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